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Lizenzbestimmungen

Mit dem Erwerb von NC EveCal stimmen Sie folgender Lizenzvereinbarung zu:

WICHTIG: BITTE SORGFÄLTIG LESEN! Diese Enduserlizenz ("EULA") ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen Ihnen und Net Concept 24 für das oben genannte Softwareprodukt, bestehend aus der Software und eventuellen Erweiterungen und elektronischen Betriebsanleitungen (das "Softwareprodukt"). Indem Sie das Softwareprodukt erwerben, erkennen Sie die Bedingungen dieser EULA uneingeschränkt an. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser EULA nicht einverstanden sind, erwerben Sie dieses Softwareprodukt nicht.

Produktname: NC EveCal

Softwareproduktlizenz

Dieses Softwareprodukt ist urheberrechtlich geschützt. Es wird nicht an Sie verkauft, sondern lediglich an Sie lizenziert.

» Lizenzgewährung

Diese EULA gewährt Ihnen eine Lizenz mit den folgenden Rechten: Sie dürfen dieses Softwareprodukt beliebig oft auf einem Server (dazu zählen auch Intranet-Server) bzw. einer Webseite benutzen. Jede einzelne Domain, die nicht auf dasselbe Angebot verlinkt ist, zählt dabei als separate Domain, für die jeweils eine Lizenz zu erwerben ist. (Beispiel: Sie betreiben auf einem Server z.B. einen Kleinanzeigenmarkt und auf demselben Server noch eine Vereinsseite. Hier sind zwei Lizenzen notwendig. Betreiben Sie aber einen Kleinanzeigenmarkt, auf den zwei oder mehr Domainnamen verlinken - also zum gleichen Angebot führen - so ist in diesem Fall nur eine Lizenz notwendig). Je nach erworbener Lizenz darf das Softwareprodukt nur mit oder ohne für den Besucher sichtbarem Copyright-Vermerk eingesetzt werden.

» Beschreibung weiterer Rechte und Beschränkungen

Sie dürfen das Softwareprodukt beliebig verändern, insofern das geänderte Softwareprodukt nicht verliehen, verleast oder verkauft wird und alle Copyright-Vermerke im Quelltext unangetastet bleiben. Das Softwareprodukt wird als Ganzes lizenziert. Seine Bestandteile dürfen nicht getrennt oder entnommen werden, um sie auf mehr als einer Webpräsenz zu benutzen.

Vermietung: Sie dürfen das Softwareprodukt niemandem vermieten, verleasen oder verleihen.

Softwareübertragung: Sie dürfen sämtliche Ihnen unter dieser EULA zustehenden Rechte vollständig und auf Dauer übertragen, soweit (a) Sie keine Kopien (des ganzen Softwareproduktes oder einzelnen Teilen davon) zurückbehalten, (b) Sie das ganze Softwareprodukt (einschließlich sämtlicher Begleitmaterialien (in Medien- oder Druckform), Updates, und der EULA) auf Dauer und vollständig auf den Empfänger übertragen.

» Urheber- und Markenrechte

Das Softwareprodukt (einschließlich sämtlicher Abbildungen und Textbestandteile, die in das Softwareprodukt eingearbeitet wurden), sowie sämtliche, mit diesem im Zusammenhang stehenden Marken- und Nutzungsrechte, die ggf. begleitenden gedruckten Materialien und sämtliche Kopien des Softwareproduktes sind Eigentum von Net Concept 24. Das Softwareprodukt ist urheberrechtlich durch nationales Recht geschützt. Sie müssen das Softwareprodukt im Hinblick auf Archivzwecke wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Werk behandeln, und Sie dürfen die das Softwareprodukt begleitenden (Druck-)Materialien nicht vervielfältigen.

Sie dürfen die Hinweise auf Urheberrechte nicht von dem Softwareprodukt entfernen, sie modifizieren oder verändern (Ausnahme siehe "Lizenzgewährung"). Dies bezieht sich insbesondere auch auf Hinweise, die auf der Webseite erscheinen oder über das Internet zugänglich sind, oder die sonst im Softwareprodukt enthalten sind oder durch dieses geschaffen werden.

» Beschränkte Gewährleistung

Net Concept 24 gewährleistet, dass (a) das Softwareprodukt für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem auf der Rechnung angegebenen Datum im wesentlichen in Übereinstimmung mit den von Net Concept 24 mitgelieferten oder vereinbarten Bestimmungen funktioniert.

Rechtsbehelfe des Kunden: Die Haftung von Net Concept 24 sowie Ihre ausschließlichen Gewährleistungsansprüche beschränken sich nach Wahl von Net Concept 24 auf (a) die Rückzahlung der von Ihnen für das Softwareprodukt entrichteten Lizenzgebühren, oder (b) Reparatur oder Ersatzlieferung des Bestandteils oder der Bestandteile des Softwareprodukts, für deren Funktionieren Net Concept 24 hiernach einzustehen hat, soweit das Softwareprodukt mit einer Kopie des Kontoauszuges, auf dem die Überweisung der Lizenzgebühren an Net Concept 24 sichtbar wird, versehen an Net Concept 24 zurückgegeben wird. Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel des Softwareprodukts auf einem Unfall oder missbräuchlicher oder fehlerhafter Benutzung beruht. Für jedes als Ersatz geleistete Softwareprodukt wird die Gewährleistung für einen Zeitraum von 10 Tagen, oder, soweit dies eine längere Gewährleistungsfrist zur Folge hat, für die noch übrige Gewährleistungsfrist übernommen. Net Concept 24 erbringt diese Gewährleistungsmaßnahmen sowie Produktserviceleistungen nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass das Softwareprodukt auf legalem Wege bezogen worden ist.

Keine darüberhinausgehende Gewährleistung: Net Concept 24 schließt, soweit dies vom anwendbaren Recht zugelassen wird, jede weitere Gewährleistungshaftung sowie die Haftung für das Eintreten oder Ausbleiben einer ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarten Bedingung aus. Hierfür entfällt insbesondere die konkludente gesetzliche Gewährleistung für marktgängige Qualität, für die Eignung für einen bestimmten Zweck, für Eigentum, für die Nicht-Verletzung, im Hinblick auf das Softwareprodukt und die Bestimmungen, die Serviceleistungen vorsieht, respektive für Versäumnisse im Bereich der Serviceleistungen.

» Haftungsbegrenzung

Soweit dies vom anwendbaren Recht zugelassen wird, haftet Net Concept 24 nicht für spezielle, auf Zufälligkeit beruhende oder mittelbare Schäden, ebenso wenig wie für jegliche Folgeschäden, insbesondere für Schadensersatz für den Ausfall von Geschäftseinnahmen, für die Unterbrechung des Geschäftsbetriebs, für den Verlust von geschäftlichen Informationen oder sonstige Vermögensschäden, die aus der Benutzung oder aus der Unmöglichkeit der Benutzung des Softwareprodukts oder aus der Gewährung von Serviceleistungen entstehen. Dies gilt selbst dann, wenn Net Concept 24 auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In jedem Fall ist die gesamte Haftung nach den Vorschriften dieser EULA begrenzt auf die Summe, die Sie tatsächlich für das Softwareprodukt bezahlt haben. All diese Begrenzungen gelten nicht, wenn Net Concept 24 den Schaden vorsätzlich herbei geführt hat.

» Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam und/oder nicht durchführbar sein und/oder ihre Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.

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